Ihre Rechte

Kennen Sie Ihre Rechte im Schadensfall. Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt sein, stehen Ihnen eine Reihe von Rechten zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne dabei diese umzusetzen.

 

Ein kurzer Überblick:

  • Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen (Gutachter)
  • Recht auf einen Rechtsanwalt
  • Recht auf einen Mietwagen
  • Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung
  • Recht auf Schmerzensgeld
  • Recht auf die freie Wahl des Schadenersatzes

 

 

Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen

Sie haben als Geschädigter an einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu verständigen.

 

Es liegt in der Natur  der Versicherungen die Schadensersatzzahlungen so niedrig wie möglich zu halten. Als zertifizierter Sachverständiger helfen wir Ihnen Ihren rechtmäßigen Anspruch festzulegen und gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen, damit Sie keinen finanziellen Schaden haben.

 

Recht auf einen Rechtsanwalt

Als unverschuldeten Unfallbeteiligter haben Sie das Recht auf einen Rechtsanwalt. Ihr Rechtsbeistand übernimmt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und kann problemlos Ihre rechtmäßigen Schadensansprüche gelten machen. Alle Kosten die dabei entstehen muss die gegnerische Versicherung begleichen.

 

Recht auf einen Mietwagen

Damit Sie auch nach dem Unfall ohne Unterbrechung über einen fahrbaren Untersatz verfügen können, steht Ihnen in jedem Fall ein Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu. Diesen können Sie selbst wählen, er sollte jedoch im Verhältnis zu Ihrem beschädigten Fahrzeug stehen. Ist Ihr beschädigtes Fahrzeug ein Kleinwagen, so können Sie also nicht einen Luxuswagen mieten.

 

Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Sie auf das Recht auf einen Mietwagen verzichten möchten steht Ihnen für diese gesamte Zeit in der Ihr Fahrzeug ausfällt eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Fahrzeugklasse Ihres beschädigten Autos gibt die Höhe der Entschädigung vor.

Für einen Überblick schauen Sie sich unsere Nutzungsausfall-Tabelle an.

 

Recht auf Schmerzensgeld

Wenn Sie durch die Unfallauswirkung auch einen körperlichen Schaden erlitten haben, so haben Sie rechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich anhand des Grades Ihrer Verletzungen. Aus diesem Grund ist eine gründliche ärztliche Untersuchung mit einem folgenden Attest unabdingbar, um Ihren Anspruch gelten zu machen.

 

Recht auf die freie Wahl Schadenersatzes

Als Geschädigter steht es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den Schaden reparieren lassen möchte, wo Sie diesen reparieren lassen oder ob Sie den Schadensersatz als Geldsumme erhalten möchten, in Form einer fiktiven Abrechnung. Die Werkstattbindung entfällt, da nicht Ihre sondern die gegnerische Versicherung den Schaden begleichen muss. Sollten Sie sich dazu entscheiden den Schaden unrepariert zu lassen, so können Sie die sogenannte fiktive Abrechnung wählen. Bei der letzteren Wahl werden die Kosten der Reparatur der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt und die Schadenssumme an Sie anschließend ausbezahlt.

 

* Alle Angaben sind ohne Gewähr. Besprechen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten bitte mit Ihrem Anwalt.